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WELTERBE DER UNESCO


Zum UNESCO-Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles und Kulturlandschaften, Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felsbilder. Das Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.


Kulturlandschaften

Seit 1992 gibt es außergewöhnliche Kulturlandschaften auf der Welterbeliste, dabei sind drei Hauptkategorien zu unterscheiden:

1. die deutlich abgegrenzten, durch den Menschen bewusst geschaffenen Landschaften, Gärten und Parklandschaften

2. die organisch entwickelten Landschaften also Agrarlandschaften

3. die assoziativen Kulturlandschaften

Das Welterbe der UNESCO versteht sich im Bereich von Kulturlandschaften als dynamisches Prinzip. Veränderungen in einer Landschaft werden begrüßt, wenn sie helfen, nachhaltig die kulturellen und natürlichen Werte, die diese Stätte bestimmen, zu erhalten.

Als agrarstrukturelle Kulturlandschaften finden sich als Welterbe Weinbau-, Tabak- und Reislandschaften. Reine Obstbaulandschaften befinden sich noch nicht auf der Welterbeliste.
(z.B. Champagne, Loire-Tal, Mittleres Rheintal, Hani, Jatiluwih, Banaue)


Die UNESCO Kriterien

Die UNESCO nennt zehn Entscheidungsmerkmale, von denen mindestens eines zutreffen muss, um als Welterbe anerkannt zu werden. Diese zehn UNESCO-Kriterien sind mit römischen Ziffern als kleine Buchstaben (i-x) nummeriert.

www.unesco.de

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Dieses Projekt wurde im Rahmen
des Europäischen Kulturerbejahres 2018
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mit Bundesmitteln  gefördert.
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Vier dieser Kriterien erfüllt die Kulturlandschaft Hollerkolonie Altes Land:

Die aktuelle Welterbe-Bewerbung, mit der sich die beiden Kommunen SG Lühe und Gemeinde Jork als Welterbe-Kandidat bewerben, wurde im März 2021 auf niedersächsischer Landesebene beim Landesdenkmalamt, MWKN eingereicht. Die Bewerbung nennt und begründet die Kriterien i, ii, iv und v. Die Begründungen im Original-Bewerbungsdokument sind ausführlicher. Die Texte sind hier stark gekürzt dargestellt.

Kriterium (i)
Meisterwerk menschlicher Schöpfungskraft

…im 12. und 13. Jh. in Handarbeit planmäßig angelegtes Entwässerungssystem mit Deichen und Schleusen unter Einbeziehung natürlicher Gegebenheiten, ca. 15 Mio. m³ Erde wurden bewegt, 12.000 km Gräben angelegt.

Kriterium (ii)
Schnittpunkt menschlicher Werte

…hinsichtlich Landschaftsgestaltung, historisch gewachsener Architektur und Technik. Rechte und Pflichten freier Siedler mit eigener Verfassung, eigenem Rechtswesen und demokratischer Mitbestimmung sind die Grundlage für Leistungsfähigkeit, Innovationsvermögen und Wissenstransfer aus dem Alten Land: Innovationen in Obstbau, Züchtung, Transportwesen, Schiff- und Orgelbau.

Kriterium (iv)
Landschaft, die einen bedeutenden Abschnitt in der Geschichte der Menschheit symbolisiert

…besterhaltenes Beispiel eines bedrohten Kulturlandschaftstypus. Einst für die europäischen Küstengebiete und Flussniederungen typisch, ist er heute durch Nutzungsaufgabe, Klimawandel oder Infrastrukturprojekte zunehmend vom Untergang bedroht, wodurch dem Alten Land eine herausragende Bedeutung als Geschichtszeugnis zukommt.

Kriterium (v)
Siedlungsform, Bodennutzung, Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt

…herausragendes, komplettes Zeugnis einer überlieferten menschlichen Siedlungsform und Bodennutzung, die typisch sind für die Kultivierungsvorgänge des Hochmittelalters und der Frühen Neuzeit. Es zeigt in beeindruckender Weise die Wechselwirkung zwischen Mensch und Umwelt. Die dynamische Kulturlandschaft wird seit dem 12. Jh. an die sich wandelnden natürlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse angepasst, bei gleichzeitiger, bewusster Bewahrung der authentischen Strukturen.

Mehr Infos zur aktuellen Welterbe-Bewerbung der Kulturlandschaft Hollerkolonie Altes Land >>> Auf dem Weg