Welterbe der UNESCO – Kulturlandschaften
Zum UNESCO-Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensembles
und Kulturlandschaften, Industriedenkmäler und Kunstwerke wie Felsbilder. Das
Naturerbe umfasst geologische Formationen, Fossilienfundstätten, Naturlandschaften
und Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind.
Seit 1992 gibt es außergewöhnliche Kulturlandschaften auf
der Welterbeliste, dabei sind drei Hauptkategorien zu unterscheiden:
1. die deutlich abgegrenzten, durch den Menschen bewusst
geschaffenen Landschaften, Gärten und Parklandschaften
2. die organisch entwickelten Landschaften also
Agrarlandschaften
3. die assoziativen Kulturlandschaften
Staaten ohne Welterbegüter können bis zu drei Anträge
einreichen, sonst sind maximal zwei Anträge pro Staat erlaubt, wobei mindestens
ein Antrag das Naturerbe betreffen muss. Anträge aus unterrepräsentierten
Kategorien, wie Kulturlandschaften, werden bevorzugt behandelt, ausgenommen von
diesen Kriterien sind Erweiterungen von bestehenden Welterbestätten und
grenzüberschreitende Nominierungen.
Das Welterbe versteht sich im Bereich von Kulturlandschaften
als dynamisches Prinzip. Veränderungen in einer Landschaft werden begrüßt, wenn
sie helfen, nachhaltig die kulturellen und natürlichen Werte, die diese Stätte
bestimmen, zu erhalten.
Als agrarstrukturelle
Kulturlandschaften finden sich als Welterbe Weinbau-, Tabak- und
Reislandschaften. Reine Obstbaulandschaften befinden sich noch nicht auf der
Welterbeliste.
Loire-Tal
Das Loire-Tal wurde trotz starker Bedenken im Jahre 2000
Welterbestätte. Die Loire-Region ist das größte von der UNESCO anerkannte
Kulturgut Frankreichs.
In der Begründung der UNESCO zur Aufnahme in das
Weltkulturerbe heißt es:
„Das Loire-Tal ist eine außerordentlich kulturreiche
Landschaft von großer Schönheit, in der sich historische Städte und Dörfer,
großartige Architekturmonumente und eine in vielen Jahrhunderten geformte
Kulturlandschaft, geschaffen durch ein Zusammenspiel zwischen Mensch, Umwelt
und dem Fluss Loire, verbinden."
Oberer Mittelrhein
Die Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal, im Norden und
Süden durch die Städte Koblenz, Bingen und Rüdesheim begrenzt, findet sich seit
Juni 2002 auf der Liste des UNESCO-Welterbes. Anlässlich der Aufnahmeentscheidung
würdigte die UNESCO das Obere Mittelrheintal als eine Kulturlandschaft von
großer Vielfalt und Schönheit. Der außergewöhnliche Reichtum der Landschaft an
kulturellen Zeugnissen und Assoziationen sowohl historischer wie auch
künstlerischer Art wurde hervorgehoben. Seine besondere Erscheinung verdankt
die Welterbestätte einerseits der natürlichen Ausformung der Flusslandschaft,
andererseits der Gestaltung durch den Menschen. Darüber hinaus wurde auch die
Bedeutung des Rheins gewürdigt, der seit zwei Jahrtausenden einen der
wichtigsten Verkehrswege für den kulturellen Austausch zwischen der
Mittelmeerregion und dem Norden Europas darstellt.
www.unesco.de
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