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Verein für die Anerkennung des Alten Landes zum Welterbe der UNESCO


Am 

9. Februar 2012 

sind, auf Einladung des Welterbevereins, die nieders. Landtagsabgeordneten in Jork zu Gast. Wir möchten über die neuesten Entwicklungen zum Thema Welterbe berichten.

Obstbautage

 Am 15./16. Februar 2012 finden die Obstbautage statt. 

Besuchen Sie uns auf unserem Stand im Zelt 4 und haben Sie Gelegenheit mit uns persönlich über den Weg "Welterbe für das Alte Land" zu sprechen.

Flutmarkten

Als Erinnerung und Mahnung an die schwere Sturmflut vor 50 Jahren haben wir Flutmarken herstellen lassen. Diese können über den Verein erworben werden und sollen möglichst überall im Alten Land aufgestellt werden. Sie kosten 20 €.

Mitgliederversammlung

Am 8. März 2012 um 19:00 Uhr im Museum Altes Land findet die Mitgliederversammlung statt.

Erweiterung der Tentativliste Niedersachsen für die Anmeldung zur UNESCO-Welterbe-Liste

 

die Bestrebungen des Alten Landes für die Aufnahme zur UNESCO-Welterbe-Liste sind - zumindest für die niedersächsischen Kommunen - einen Schritt weitergekommen. Am Donnerstag, den 27. Oktober 2011, wurde im Rathaus der Gemeinde Jork, der Antrag der niedersächsischen Gemeinden Jork und Lühe für die Aufnahme auf die Tentativliste des Landes Niedersachsen zur UNESCO-Welterbe-Liste feierlich von den Bürgermeistern Hans Jarck und Rolf Lühmann unterzeichnet.

Dieser Antrag ist an den Landkreis Stade und an das Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet worden.

 


Leitbild für die Kulturlandschaft Altes Land

Der Kulturlandschaftsraum Altes Land wird für den Obstbau, die Erholungsnutzung und den Erhalt natürlicher Ressorts gesichert und entwickelt.

 

Arbeitsgruppe Kulturlandschaftanalyse Altes Land

 Altländer Charta

 Artikel 1

(1) Das Alte Land nimmt eine wohl einzigartige Rolle als autonome Landesgemeinde Altes Land im Rahmen der Weiterentwicklung nach der Hollerkolonisation ein. Die serielle Hollerkolonisation als menschlich äußerst bedeutende Siedlungsgeschichte ist weltumspannend, diese gilt es in die Hände der internationalen Staatengemeinschaft zu legen. Dabei sollte das Alte Land die zentrale Rolle einnehmen.

(2) Mit der Pflege und Nutzung der Landschaft und der Erhaltung der historischen Siedlungsstruktur bieten sich insbesondere für Obstbau, Naherholung und Tourismus gute Perspektiven.

(3) Eine wirtschaftliche Nutzung, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Region im Einklang steht, erhält und schafft Arbeitsplätze.

 Artikel 2

Über Jahrhunderte wurden spezielle Kulturmaßnahmen angewandt, die das Gesicht des Alten Landes bis heute prägen. Es besteht die Gefahr, dass der Raum die eigene Kraft verliert und bedeutungslos wird. Lokale und überregionale, private und öffentliche Überplanungen und daraus abgeleitete Verwertungsansprüche bedrohen die Existenz der Region.

 Artikel 3

Das Alte Land braucht verlässliche Planungs-, Handlungs- und Zukunftsperspektiven, damit die bestehenden Wirtschaftskreisläufe nachhaltig weiterentwickelt werden können.

 Artikel 4

(1) Zeugnisse der Geschichte und einzelne Elemente der Kulturlandschaft sind zu erhalten und dem Bewusstsein der Bevölkerung, hier insbesondere der nachwachsenden Generationen, aber auch den Gästen näher zu bringen.

(2) Die Einzigartigkeit der Baudenkmale ist herauszustellen und deren Erhalt ist zu sichern.

 Artikel 5

Forschungen über das Alte Land und gemeinsame internationale Aktivitäten sind zu fördern und voranzutreiben (z.B. zur seriellen Hollerkolonisation).

 Artikel 6

Im Rahmen der Hollerkolonisation ist das Alte Land der bedeutende Teil eines weltumspannenden einzigartigen menschlichen Schaffens. Über mehrere Jahrhunderte erstreckt sich diese einmalige Siedlungsgeschichte. Deshalb ist das Alte Land welterbewürdig. Dieser Prozess soll begleitet und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt werden.