Am
9. Februar 2012
sind,
auf Einladung des Welterbevereins, die nieders. Landtagsabgeordneten in
Jork zu Gast. Wir möchten über die neuesten Entwicklungen zum
Thema Welterbe berichten.
Obstbautage
Am 15./16. Februar 2012 finden die Obstbautage
statt.
Besuchen Sie uns auf unserem Stand im Zelt 4 und haben Sie
Gelegenheit mit uns persönlich über den Weg "Welterbe für das Alte Land" zu
sprechen.
Flutmarkten
Als Erinnerung und Mahnung an die schwere Sturmflut vor 50 Jahren haben
wir Flutmarken herstellen lassen. Diese können über den
Verein erworben werden und sollen möglichst überall im Alten
Land aufgestellt werden. Sie kosten 20 €.
Mitgliederversammlung
Am 8. März 2012 um 19:00 Uhr im Museum Altes Land findet die
Mitgliederversammlung statt.
Erweiterung der Tentativliste
Niedersachsen für die Anmeldung zur UNESCO-Welterbe-Liste
die Bestrebungen des Alten
Landes für die Aufnahme zur UNESCO-Welterbe-Liste sind - zumindest für die
niedersächsischen Kommunen - einen Schritt weitergekommen. Am Donnerstag, den 27.
Oktober 2011, wurde im Rathaus der Gemeinde Jork, der Antrag der
niedersächsischen Gemeinden Jork und Lühe für die Aufnahme auf die
Tentativliste des Landes Niedersachsen zur UNESCO-Welterbe-Liste feierlich von
den Bürgermeistern Hans Jarck und Rolf Lühmann unterzeichnet.
Dieser Antrag ist an den Landkreis
Stade und an das Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur weitergeleitet
worden.
Leitbild für die
Kulturlandschaft Altes Land
Der Kulturlandschaftsraum Altes Land wird
für den Obstbau, die Erholungsnutzung und den Erhalt natürlicher Ressorts
gesichert und entwickelt.
Arbeitsgruppe Kulturlandschaftanalyse Altes
Land
Altländer Charta
Artikel 1
(1) Das Alte Land nimmt eine wohl einzigartige
Rolle als autonome Landesgemeinde Altes Land im Rahmen der Weiterentwicklung
nach der Hollerkolonisation ein. Die serielle Hollerkolonisation als menschlich
äußerst bedeutende Siedlungsgeschichte ist weltumspannend, diese gilt es in die
Hände der internationalen Staatengemeinschaft zu legen. Dabei sollte das Alte
Land die zentrale Rolle einnehmen.
(2) Mit der Pflege und Nutzung der Landschaft und
der Erhaltung der historischen Siedlungsstruktur bieten sich insbesondere für
Obstbau, Naherholung und Tourismus gute Perspektiven.
(3) Eine wirtschaftliche Nutzung, die mit einer
nachhaltigen Entwicklung der Region im Einklang steht, erhält und schafft
Arbeitsplätze.
Artikel 2
Über Jahrhunderte wurden spezielle Kulturmaßnahmen
angewandt, die das Gesicht des Alten Landes bis heute prägen. Es besteht die
Gefahr, dass der Raum die eigene Kraft verliert und bedeutungslos wird. Lokale
und überregionale, private und öffentliche Überplanungen und daraus abgeleitete
Verwertungsansprüche bedrohen die Existenz der Region.
Artikel 3
Das Alte Land braucht verlässliche Planungs-,
Handlungs- und Zukunftsperspektiven, damit die bestehenden Wirtschaftskreisläufe
nachhaltig weiterentwickelt werden können.
Artikel 4
(1) Zeugnisse der Geschichte und einzelne Elemente
der Kulturlandschaft sind zu erhalten und dem Bewusstsein der Bevölkerung, hier
insbesondere der nachwachsenden Generationen, aber auch den Gästen näher zu
bringen.
(2) Die Einzigartigkeit der Baudenkmale ist
herauszustellen und deren Erhalt ist zu sichern.
Artikel 5
Forschungen über das Alte Land und gemeinsame
internationale Aktivitäten sind zu fördern und voranzutreiben (z.B. zur
seriellen Hollerkolonisation).
Artikel 6
Im Rahmen der Hollerkolonisation ist das Alte Land
der bedeutende Teil eines weltumspannenden einzigartigen menschlichen
Schaffens. Über mehrere Jahrhunderte erstreckt sich diese einmalige
Siedlungsgeschichte. Deshalb ist das Alte Land welterbewürdig. Dieser Prozess soll
begleitet und eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt werden.
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